B14 Ortsumgehung Katterbach Erschließung Urlas-GeländeB14 Ortsumgehung Katterbach Erschließung Urlas-GeländeB14 Ortsumgehung Katterbach Erschließung Urlas-Gelände

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Landschaftsarchitektur

Auftraggeber:

Straßenbauamt Ansbach

Projektbeschreibung

Nach den Terroranschlägen vom 11.09.2001 haben sich auch die Sicherheitsanforderungen für US-Liegenschaften geändert, so dass der Verlauf der B 14 diesen nicht mehr entspricht. Durch den relativ knappen Stauraum bis zur B 14 wird der Verkehrsablauf auf der Bundesstraße immer wieder beeinträchtigt. Darüber hinaus führt dies zu einer Minderung der Leistungsfähigkeit der B 14 im betrachteten Abschnitt. Die geplante Ortsumgehung Katterbach ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne von Art. 6 BayNatSchG, durch den die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts und das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden können. Der Eingriff ist entsprechend Art. 6a BayNatSchG durch geeignete Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Der vom Staatlichen Bauamt Ansbach vorgegebene Untersuchungsraum für den LBP beträgt zwischen 250 und 650 m nördlich und südlich des Fahrbahnrands. Der dargestellte Untersuchungsraum ergibt somit ca. 200 ha. Um vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, wurden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen getroffen. Insbesondere ist hier die Verschiebung der Trasse in Richtung Süden zu nennen. Hierdurch werden die Beeinträchtigungen für die Biotopflächen (13d-Waldfläche) und der Zerschneidungseffekt minimiert. Es verbleibt eine größere Restfläche dieses wichtigen faunistischen Funktionsraums nördlich der Trasse.

 

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