Aufgrund des aktuellen Bedarfs zur Deckung der Nachfrage nach Bauparzellen für Einfamilienhäuser beschloss der Gemeinderat Riedbach die Aufstellung des Bebauungsplanes "Schelmsleite". Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes grenzt östlich an das bestehende Baugebiet "Siedlungsgebiet Kleinmünster" an und umfasst eine Fläche von 0,76 ha. Das Plangebiet wurde gemäß § 4 BauNVO als "Allgemeines Wohngebiet (WA)" festgesetzt. Es wurden sieben Bauparzellen ausgewiesen, deren Grundstücksgrößen sich mit ca. 750 - 950 m² an den heutigen Erfahrungswerten für Einfamilienhausbebauung orientieren.
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