Die Gemeinde Viereth-Trunstadt besitzt einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan, der mit Genehmigungsbescheid des Landratsamtes Bamberg nach öffentlicher Bekanntmachung am 23.04.2001 wirksam wurde. Am 14.12.2015 beschloss der Gemeinderat gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 1. Änderung des Flächennutzungsplans.
Die 1. Änderung des Flächennutzungsplans wurde hinsichtlich der Übernahme des aktuellen digitalen Katasters als Grundlage der Darstellungen erforderlich. Weiterhin soll der Flächennutzungsplan als städtebauliche Entwicklungsgrundlage der Gemeinde angepasst und aktualisiert werden. Somit ergeben sich Anpassungen und Fortschreibungen von Bauflächenabgrenzungen sowie eine Aktualisierung wichtiger fachplanerischer Ausweisungen (u.a. Naturschutz, Hochwasser, Energie).
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