Anlass und Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplanes für das "Gewerbegebiet Schlettach Teil 2" (8,74 ha) ist die Bereitstellung von Bauland für gewerbliche Nutzung, da die Vermarktungsfähigkeit von Gewerbeflächen bei einer Anfrage eines möglichen Investors nur gegeben ist, wenn diese bereits erschlossen zur Verfügung stehen. Das Plangebiet ist aus heutiger Sicht das letzte Areal, aus dem aus dem geltenden Flächennutzungsplan heraus ein Bebauungsplan für die Ausweisung eines Gewerbegebietes entwickelt werden kann.
Das Gewerbegebiet Schlettach 2 wurde als Erweiterung des Gewerbegebiets Schlettach konzipiert. Es befindet sich am östlichen Ortsrand der Stadt Haßfurt. Durch die Festsetzungen von öffentlichen Flächenpflanzgeboten, öffentlichen Grünflächen und privaten Flächenpflanzgeboten werden differenzierte Vermeidungsmaßnahmen und Ausgleichsmaßnahmen getroffen. Der verbleibende Ausgleichsbedarf wird durch die Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland bzw. durch die Umwandlung von Ackerland/Grünland/Wiesenweg in extensives Grünland und Anlage von Feuchtmulden, Waldrandentwicklung und Pflanzung einzelner Obstbäume kompensiert. Der Ausgleichsüberschuss wird dem Ökokonto der Stadt Haßfurt gutgeschrieben.
1.Änderung:
Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Schlettach Teil 2“. Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde am 22.09.2020 durch den Bau- und Umweltausschuss der Stadt Haßfurt als Satzung beschlossen und ist seit dem 25.09.2020 rechtskräftig.
Anlass und Hintergrund der Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gewerbegebiet "Schlettach Teil 2" war die Bereitstellung von Bauland für gewerbliche Nutzungen. Zweck des ursprünglichen Bebauungsplans war es daher, den Bestand an gewerblicher Bauflächen zu erhöhen und die Entwicklung der Stadt im Hinblick auf die Bereitstellung von Gewerbeflächen sicherzustellen.
Zwischenzeitlich liegen der Stadt Haßfurt nun konkrete Gesuche von Betrieben vor, die im neuen Gewerbegebiet bauen wollen. Damit verbunden ist eine Neustrukturierung der bisherigen Parzellierung des geplanten Gewerbegebiets, einschließlich der Aufteilung von Verkehrsflächen und öffentlichen Stellplätzen sowie der Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (Strom, Wasser, Abwasser). Dies geschieht im Rahmen der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplanes.
Zurück zur Übersicht