Planungsziel der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Geldersheim ist es, für die interkommunale Planung und Erschließung der Nachnutzung der US-Liegenschaft „Conn Barracks“, die Entwicklung des noch aufzustellenden interkommunalen Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sicherzustellen. Das Areal der „Conn Barracks“ befindet sich unmittelbar zwischen den Gemeinden Geldersheim, Niederwerrn und der Stadt Schweinfurt.
Der zukünftige interkommunale Gewerbepark soll über den nördlich bereits bestehenden Anschluss an die unmittelbar angrenzende Bundesstraße B303 erfolgen. Von dort aus besteht in ca. 750 m Entfernung eine Anbindung an die Bundesautobahn A71 (Anschlussstelle Schweinfurt West). Weiterhin verfügt das Areal der „Conn Barracks“ im nördlichen Bereich, auf der Gemarkung Niederwerrn, über einen Gleisanschluss an die überregionale Bahnstrecke Schweinfurt – Meiningen – Erfurt.
Der Gemeinderat der Gemeinde Geldersheim hat in der Sitzung vom 02.07.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der Änderungsbeschluss wurde am 31.07.2020 ortsüblich bekannt gemacht. Die Gemeinde Geldersheim hat mit Beschluss des Gemeinderats vom 26.01.2023 den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 26.01.2023 festgestellt.
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