6-Fach Sporthalle Bad Homburg vor der Höhe6-Fach Sporthalle Bad Homburg vor der Höhe6-Fach Sporthalle Bad Homburg vor der Höhe

Neubau einer gestapelten Doppel-Dreifachsporthalle

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Objektüberwachung, Sanitär | Wärme | Kälte | Klima, Architektur

Auftraggeber:

Stadt Bad Homburg v. d. Höhe

Projektbeschreibung

Für die Stadt Bad Homburg v.d.H. wird auf dem Grundstück der bisherigen Albin-Göhring-Halle in Ober-Eschbach ein modernes Sportzentrum mit zwei Dreifach-Sporthallen, den zugehörigen Nebenräumen und Anschluss an den bestehenden Außensportplatz mit Laufbahn und Rasenspielplatz errichtet. Das neue Gebäude stellt die Räume für die sportliche Nutzung durch örtliche Vereine und durch die benachbarte Grundschule, einen Mehrzweckraum für Veranstaltungen von örtlichen Vereinen sowie einen Gymnastikraum für die Nutzung durch Vereine und private Veranstaltungen zur Verfügung. Eine der Dreifach-Sporthallen erhält Zuschauertribünen für die Durchführung von Sportveranstaltungen. Die beiden Dreifachhallen werden übereinandergestapelt und auf zwei Seiten von Nebenräumen umgeben. Die Turnierhalle mit Tribünen liegt im UG und ist für die Zuschauer vom Eingangsgeschoss erreichbar. Die Trainingshalle ohne Tribünen liegt darüber im OG und ist ebenengleich vom Außensportplatz erreichbar. An den Eingangsbereich mit Foyer im EG grenzt der Gymnastikraum. Neben dem Zugang vom Sportplatz im OG befinden sich separat erschlossene zusätzliche Umkleiden für den Außensport.

Dem Entwurf der Sporthallen liegen die Vorgaben der DIN 18032-1 „Sporthallen - Hallen und Räume für Sport und Mehrzwecknutzung - Teil 1: Grundsätze für die Planung“ sowie das von der Stadt Bad Homburg v.d.H. vorgegebene Raumprogramm zu Grunde. Mit einer Höhe von 6.12 m des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen über Geländeoberkante fällt das Gebäude in die Gebäudeklasse 3 nach § 2 (4) HBO. Aufgrund der Nutzung des Gebäudes durch Besucher von Sportveranstaltungen in der Dreifach-Sporthalle im UG und Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle im OG handelt es sich um eine Versammlungsstätte nach § 1 (1) Ziffer 1 der Hessischen Versammlungsstättenrichtlinie (H-VStättR).

 

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