Die Stadt Hofheim i. UFr. hat im Bereich der Gemarkung Reckertshausen den Bebauungsplan "Hühnerellern" für ein Sondergebiet Solar aufgestellt. Der Bebauungsplan war mit der Bekanntmachung am 05.12.2011 in Kraft getreten. Im Rahmen der Vorerkundung wurde hierbei das Interesse an der Einbeziehung weiterer Grundstücke geäußert. Der rechtskräftige Bebauungsplan "Hühnerellern" muss daher entsprechend geändert und erweitert werden. Dabei handelt es sich um die 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Sondergebiet (Solar) "Hühnerellern". Im Rahmen der 6. Änderung des Flächennutzungsplans sind daher die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Hühnerellern" zu schaffen, da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Die Stadt Hofheim i. UFr. hat mit Beschluss des Stadtrats vom 15.10.2020 die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Sondergebiet (Solar) „Hühnerellern“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 15.10.2020 als Satzung beschlossen.
Die Stadt Hofheim i. UFr. hat mit Beschluss des Stadtrates vom 15.10.2020 den Flächennutzungsplan in der Fassung vom 15.10.2020 festgestellt.
Zurück zur Übersicht