Tank- und Rastanlage Reinhardshain Tank- und Rastanlage Reinhardshain Tank- und Rastanlage Reinhardshain

Landschaftspflegerischer Begleitplan und spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Landschaftsarchitektur

Auftraggeber:

Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement

Projektbeschreibung

Die bewirtschaftete Tank- und Rastanlage Reinhardshain/Süd befindet sich an der BAB 5 Frankfurt - Kassel zwischen dem Reiskirchener Dreieck und der Anschlussstelle Grünberg / Lumda. Gegenstand der Planung ist der Umbau und die Erweiterung der Tank- und Rastanlage Reinhardshain/Süd, die weder den heutigen sicherheitsrelevanten Anforderungen noch dem Kapazitätsbedarf entspricht. Die Stellplätze sind häufig überbelegt und genügen in Quantität und Qualität nicht den aktuellen Anforderungen. BAURCONSULT wurde mit der Erstellung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) und der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt. Die Bearbeitung erfolgt u. a. nach den entsprechenden Leitfäden des Hessischen Landesamts für Straßen- und Verkehrswesen und des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die geplante Erweiterung der Tank- und Rastanlage ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Naturschutzrechts. In Zusammenarbeit mit der technischen Planung war zunächst zu prüfen, inwieweit im Rahmen der Projektgestaltung und -optimierung vermeidbare Beeinträchtigungen unterlassen werden können (z. B. Trassenverschiebung). Für die unvermeidbaren Beeinträchtigungen waren geeignete Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 15 BNatSchG zu erarbeiten und im Landschaftspflegerischen Begleitplan darzustellen. Mit der Einführung der Kompensationsverordnung wurden zusätzlich formale Anforderungen gestellt, die bei der Erarbeitung des LBP umzusetzen waren (z. B. Kompensationsmaßnahmen nicht auf ackerbaulich nutzbaren Flächen mit überdurchschnittlicher Ertragsfähigkeit). Die Bilanzierung des Kompensationsumfangs erfolgte nach dem Biotopwertverfahren der Kompensationsverordnung. Der festgelegte Untersuchungsbereich für den LBP hat eine Fläche von ca. 27,4 ha. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) betrachtet alle Tier- und Pflanzenarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie und alle europäischen Vogelarten der Vogelschutzrichtlinie. Aus den tabellarisch aufgelisteten Tier- und Pflanzenarten werden mittels Lebensraumfilter die relevanten Tierarten herausgefiltert, die durch das Vorhaben beeinträchtigt werden können. Durch geeignete Maßnahmen sind das Schädigungsverbot und das Störungsverbot nach dem Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen.

 

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