Die neue Nibelungenhalle soll innerhalb einer großflächigen Außen-Sport-, Schwimm- und Stadionlandschaft als eine 3-Fach-Sporthalle mit 500 Tribünenplätzen werden, die mit Abstand südlich der bestehenden Starkenburg-Sporthalle aus dem Baujahr 1969/70 errichtet wird. Der Betrieb der alten Bestandshalle soll während und nach Errichtung der neuen Nibelungenhalle vollständig aufrecht erhalten bleiben bis zum geplanten Abbruch. Östlich vom Baugrundstück schließt sich die rhythmisierte Nibelungenschule aus mehreren 1-geschossigen und einem langen 2 geschossigen Riegelbau an, die als Kulturdenkmal in Hessen eingetragen ist. Als städtebaulicher Endpunkt der Bebauung ist die Sporthalle auf Geländeniveau errichtet und wird auf zwei gegenüberliegenden Seiten mit den 1-geschossigen Nebenzonen gerahmt. Der seitliche Zugang wird bewußt von der Wohnbebauung abgewandt und bietet den direkten Anschluß von Stadionsportlern an die Umkleidebereiche. Eine Trennung von Straßenschuhgang und Turnschuhgang wird realisiert. Die Besucherführung zur den Tribünenplätzen erfolgt konsequent über das Obergeschoss. Die neue 3-Fach-Sporthalle soll mit 3 getrennt voneinander funktionierenden Einzelsportfeldern funktionieren. Eine mobile Tribüne für 500 Besucher soll bei Vollnutzung der Gesamthalle für Sportveranstaltungen genutzt werden, die bei Einzelnutzung der 3 Einzelhallen eingefahren wird. Ein Mehrzweckraum für besondere Kleinsportvereine mit einer Ausgabeküche ist angegliedert an das Besucherfoyer und kann durch eine mobile Trennwand bei Veranstaltungen das Foyer erweitern. Die Sporthalle soll als Versammlungsstätte ausschließlich für Sportveranstaltungen genutzt werden und darf nicht als Mehrzweckhalle betrieben werden. Die Anbindung der Besucher des Fußballstadions, sowie die Hallenbesucher der neuen Nibelungen-Sporthalle sollen in einem integrierten Außenanlagenkonzept zusammengefasst werden.
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