Änderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Bad Neustadt a. d. SaaleÄnderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Bad Neustadt a. d. SaaleÄnderung Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Bad Neustadt a. d. Saale

für B-Plan Erweiterung Rhön-Klinikum

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Landschaftsarchitektur, Verkehrsanalyse

Auftraggeber:

Rhön-Klinikum AG

Projektbeschreibung

Ziel der Flächennutzungs- und Bebauungsplanänderungen und Erweiterung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung der Entwicklungskonzeption der Rhön-Klinikum AG zu schaffen. Das Gebiet der 2. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Herschfeld-Süd" befindet sich östlich angrenzend an den Bestand des Klinikums Salzburger Leite 1 oberhalb des Saaletales, gelegen zwischen dem Stadtteil Herschfeld im Norden sowie Bad Neuhaus im Süden. Auch nach der erforderlichen Teilrodung der Waldfläche auf dem Flurstück 230/11 befindet sich das Baugebiet noch "eingebettet" in ein Waldgebiet. Der Geltungsbereich wird im Westen von der Ostgrenze der Burgstraße sowie der östlichen Grenze der Zufahrt zur Neurologischen Klinik, im Norden von der nördlichen Straßenraumbegrenzung der Von-Guttenberg-Straße bzw. der südlich der Neurologischen Klinik vorgelagerten Parkplatzfläche begrenzt. Nordwestlich, südlich sowie südöstlich erfolgt die Abgrenzung der unbebauten Fläche entlang der äußeren Begrenzung der Flurstücknummern 230/11 und 249/1. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 9,3 ha. Das Gebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Salzburger Leite" befindet sich oberhalb des Saaletales, gelegen zwischen dem Stadtteil Herschfeld im Norden sowie Bad Neuhaus im Süden. Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes "Salzburger Leite" wird begrenzt vom Gebäudekomplex der bestehenden Herzklinik, einschließlich Feuerwehrumfahrung sowie der Wendeschleife und einem Teilabschnitt des Salzburgweges im Süden. Im Westen bilden der derzeitige Gebäudebestand, im Norden die interne Klinikerschließung Salzburger Leite sowie im Osten die östliche Begrenzung des öffentlichen Straßenraumes der Burgstraße, die Grenze des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich umfasst eine Größe von 6,9 ha


 

Zurück zur Übersicht

schließen

Home

    Story text

    link

    zurück
    zurück