Ausbau der Kreisstraße BT 41 mit Radweg B 470 - Elbersberg bis WillenbergAusbau der Kreisstraße BT 41 mit Radweg B 470 - Elbersberg bis WillenbergAusbau der Kreisstraße BT 41 mit Radweg B 470 - Elbersberg bis Willenberg

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Verkehrsanalyse

Auftraggeber:

Landratsamt Bayreuth

Projektbeschreibung

Das Vorhaben beinhaltet den Ausbau der Kreisstraße BT 41 mit Neubau eines unselbständigen Radweges - Bauabschnitt 1 - vom Knotenpunkt Bundesstraße B 470 bis Elbersberg. Der Ausbau der BT 41 erstreckt sich weitestgehend auf der gegenwärtigen Trasse mit dem Ziel, die Eingriffe sowohl in die vorhandene Bausubstanz als auch in die angrenzende Landschaft zu minimieren. Die BT 41 verläuft im Planungsbereich (BA 1) auf dem Gemeindegebiet der Stadt Pottenstein. Die Planung des Streckenabschnittes wurde nach den Gesichtspunkten der RAS-L 95, Tabelle 2, mit einer Entwurfsgeschwindigkeit Ve = 60 km/h durchgeführt. Dies entspricht der unteren Geschwindigkeit für einbahnige anbaufreie Straßen mit maßgebender Verbindungsfunktion und trägt dem bestandsorientierten Ausbau Rechnung. Vorhandene Unstetigkeiten infolge von Unter- bzw. Überschreitung von Trassierungsgrenzwerten werden zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit durch begrenzte Änderung der Linienführung beseitigt oder mittels Erweiterung der Sichtbedingungen "entschärft". Der Neubau des Radweges beginnt bei Bau-km ca. 0+142 der BT 41 am bestehenden Radwegende im Bereich der B 470. Der Radweg wird linksseitig als Zweirichtungsradweg, ohne Wechsel der Straßenseite, entlang der BT 41 Richtung Elbersberg hinter dem Entwässerungsbereich fortgeführt. Innerhalb der Ortsdurchfahrt von Elbersberg wird der Radweg als Einrichtungsradweg beidseitig, getrennt von einem Hochbord, unmittelbar an der Fahrbahn der Kreisstraße geführt. Der Wechsel vom Zweirichtungsradweg in die beidseitige Einrichtungsführung erfolgt an den beiden Ortseinfahrtbereichen von Elbersberg mit Hilfe von Überquerungsanlagen. Nach der Ortsdurchfahrt von Elbersberg wird der Radweg (Zweirichtung) wieder hinter dem Entwässerungsgraben der Kreisstraße angeordnet. Bei Bau-km 1+156 endet der Radweg an der Einmündung eines bestehenden Wirtschaftswegs.

 

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