Da der bestehende Knotenpunkt seine Leistungsfähigkeitsgrenze erreicht hat und in den morgendlichen sowie abendlichen Spitzenstunden deutlich überschritten ist, ist ein Ausbau zum Kreisverkehrsplatz notwendig. Der geplante Ausbau ist ein Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser ist entsprechend Art. 6a BayNatSchG durch geeignete Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Der Untersuchungsraum des LBP beträgt ca. 13,46 ha. Um vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen, wurden entsprechende Vermeidungsmaßnahmen getroffen. Insbesondere ist hier die Verschiebung des geplanten Regenrückhaltebeckens zu nennen. Hierdurch wurden Beeinträchtigungen des Eschenbachs (renaturierter Flachwasserbereich) im Vorfeld vermieden. Die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung hat zum Ergebnis, dass für Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie sowie europäischen Vogelarten gem. Art.1 der Vogelschutzrichtlinie keine Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1, 2 und 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.
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