Baugebiet "An der Lendershäuser Straße" Hofheim i.Ufr.Baugebiet "An der Lendershäuser Straße" Hofheim i.Ufr.Baugebiet "An der Lendershäuser Straße" Hofheim i.Ufr.

Erschließung

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Landschaftsarchitektur, Städtebau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Verkehrsanalyse

Auftraggeber:

Verwaltungsgemeinschaft Hofheim

Projektbeschreibung

Innerhalb der Stadt Hofheim i.UFr. befindet sich am westlichen Rand der Hofheimer Altstadt, gelegen zwischen Lendershäuser Straße, Bahnhofstraße und Philosophenweg eine unbebaute Brachfläche. Aufgrund des intensiven Engagements und der erfolgreichen Bemühungen der Stadt Hofheim i. UFr. zur Innenentwicklung, kann über die letzten Jahre eine positive Bevölkerungsentwicklung beobachtet werden. Sodass mittlerweile ein Überhang an Interessenten besteht, die Wohnhäuser errichten bzw. alternativ eine Immobilie erwerben wollen, aber nicht können, weil auf dem freien Markt nicht ausreichend Grundstücke oder Immobilien im Stadtgebiet zur Verfügung stehen. Dem will die Stadt Hofheim i.UFr. Rechnung tragen und gerade jungen Familien neben einer guten sozialen und technischen Infrastruktur auch die Möglichkeit zur baulichen Verwirklichung bieten. So hat der Stadtrat der Stadt Hofheim i.UFr. am 23.03.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes "An der Lendershäuser Straße" beschlossen. Aufgrund der Lage innerhalb der bebauten Ortslage Hofheims ist der Bebauungsplan im "Beschleunigten Verfahren" nach § 13a BauGB aufgestellt wurden. Das Baugebiet wird als "Allgemeines Wohngebiet" festgesetzt. Die Bebauung erfolgt durch Einzelhäuser. Es ergibt sich eine offene Bauweise. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An der Lendershäuser Straße" umfasst eine Fläche von ca. 0,9 ha, auf der 11 Bauparzellen geplant sind. Die Bauparzellen sind dabei so angeordnet, dass die Mehrheit der geplanten Grundstücke jeweils eine durchschnittliche Größe zwischen 600 und 700 m² aufweist. Einige größere Grundstücksabmessungen ergänzen dieses Spektrum. Die geplante Bebauung kann mit mind. 11 Einfamilienhäusern, bei einer durchschnittlichen Belegung von drei Personen je Gebäude, Siedlungsraum für mind. 33 Personen bieten.

 

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