Die Gemeinde Grettstadt hat im Gemeindeteil Untereuerheim ein Baugebiet ausgewiesen um den örtlichen Bedarf nach Wohnbauflächen zu decken. Dieser hat sich "angestaut" nachdem seit Jahren keine neue Baugebietserschließung erfolgte. Die Flächen des 1. Bauabschnittes befinden sich im Eigentum der Gemeinde, so dass hier eine schnelle Erschließung erfolgen kann. Wesentliche Vorgabe der baulichen Gestaltungsfestsetzungen ist eine "Verschlankung" auf einige wesentliche städtebauliche Kriterien. Hinsichtlich der äußeren Gestaltung soll den Bauherren so viel "Planungsfreiheit" wie möglich eingeräumt werden.
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