Im Ergebnis Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB hat die Gemeinde Viereth-Trunstadt bereits im Jahr 1994 den Ortskern von Trunstadt und 1997 den Ortskern von Viereth als förmliches Sanierungsgebiet festgesetzt und seither einzelne Erneuerungsmaßnahmen durchgeführt wie z. B. in Viereth die Neugestaltung der Weiherer Straße vom Rathaus bis zur Einmündung in die B26 mit der Neugestaltung von Randbereichen sowie in Trunstadt der Platz am Schloss sowie die Straßenraumgestaltung am Kirchberg. Sich ändernde Rahmenbedingungen (zunehmende Leerstände, Brachflächen, Altersstruktur der Gemeinde) erforderten eine Fortschreibung der Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, um ein ganzheitliches Leitbild für die Gemeinde Viereth-Trunstadt zu entwickeln. Dieses soll aufzeigen, wie die verschiedenen Handlungsfelder in enger Kooperation zwischen Gemeinde, Eigentümern und Nutzern umgesetzt werden können. Hierfür wurde ein "integrierter" Planungsansatz gewählt, der demografische, städtebauliche, wirtschaftliche und soziale Betrachtungsweisen zusammenführt.
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