Haupteingriffswirkung des Neubaus der Kläranlage Schlematal ist die Neuversiegelung verbunden mit dem Verlust von Vegetationsfähigkeit und vorhandenen Vegetationsstrukturen durch die vorgesehene Überbauung und Flächenbefestigung. Die Beseitigung von Waldbeständen ist nach dem Sächsischen Waldgesetz als Waldumwandlung zu betrachten und nach dem Waldgesetz zu kompensieren. Durch die vorgesehene intensive bauliche Nutzung des Geländes der Zentralkläranlage Schlematal kann mit den auf dem Gelände konzipierten landschaftspflegerischen Maßnahmen alleine keine hinreichende Kompensation für die Eingriffe in den Landschaftshaushalt und in die Biotopqualität erbracht werden. Aus abwassertechnischen Gründen kann die bestehende Kläranlage Ziegenschleppe gegenüber der bestehenden Kläranlage Aue sehr viel früher außer Betrieb genommen werden. Der Zweckverband Abwasser beabsichtigt daher die noch erforderliche Eingriffskompensation durch den Rückbau und die Entsiegelung der Kläranlage Ziegenschleppe zu erbringen.