Stadt Pegnitz - Bebauungsplan mit integrierter GrünordnungStadt Pegnitz - Bebauungsplan mit integrierter GrünordnungStadt Pegnitz - Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

1. Änderung Bebauungsplan "Pegnitz Nord I"

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Städtebau, Verkehrsanalyse

Auftraggeber:

Stadt Pegnitz

Projektbeschreibung

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für die geplante Firmenerweiterung sowie der damit verbundenen Verschiebung der Staatsstraße St 2162 (Amag-Hilpert-Straße). Die Erweiterung soll Betriebsabläufe optimieren und eine zukunftsfähige Ausrichtung ermöglichen. Konkret beabsichtigt die Firma westlich der bestehenden Gießereihalle einen Erweiterungsbau als Logistiklager und einen Erweiterungsbau zur Produktion und Nutzung für Büroräume mit Gebäudehöhen von jeweils bis zu maximal 14m zu errichten. Zwischen diesen Erweiterungsbauten wird eine befestigte und ggf. überdachte Lagerfläche entstehen. Im südlichen Bereich des neu geplanten Gebäudes für Produktion und Büronutzung sind bis zu 40 Stellplätze für PKW geplant. Im Rahmen des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan "Pegnitz Nord I" geschaffen werden.

Die Stadt Pegnitz verfügt über einen genehmigten Flächennutzungsplan (rechtskräftig seit 10.08.2000). Darin ist der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans entsprechend der bestehenden Nutzungen überwiegend als "Gewerbliche Baufläche" eingezeichnet. Demnach entsprechend entwickelt sich der Bebauungsplan gem. §8 Abs. 2 BauGB, trotz geringfügiger Abweichungen der Darstellung, inhaltlich aus den Zielen des Flächennutzungsplans.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die 1. Änderung des Bebauungsplanes "Pegnitz Nord I". Der ursprüngliche Bebauungsplan wurde durch die Stadt Pegnitz beschlossen und ist seit dem 21.10.1991 rechtskräftig. Ein Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans erfolgte durch den Stadtrat der Stadt Pegnitz am 20.09.2023.

 

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