Auf dem Gelände des Zementwerkes in Lengfurt wird die Errichtung einer CO2-Produktionsanlage, inkl. weiterer dem Vorhaben dienender baulicher und infrastruktureller Anlagen beabsichtigt. Bei dem Zementwerk und der damit technisch verbundenen CO2-Produktionsanlage handelt es sich um privilegierte Außenbereichsvorhaben (§ 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB – ortsgebundener Gewerbebetrieb). Ein entsprechender Bauantrag wurde bereits durch das Landratsamt Main-Spessart mit Bescheid vom 05.03.2024 genehmigt. Dieser beinhaltet auch eine neu geplante interne Erschließungsstraße von der Kreisstraße MSP36 in das Betriebsgelände.
Ziel und Zweck der Aufstellung des vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen.
Nutzungen:
- Lagerflächen / Baustelleneinrichtungs-/ Vormontageflächen / PKW-Stellplätze temporär für Besucher Saalbau Lengfurt
- Mehrzweckgebäude
- Verkehrsfläche inkl. Sickermulde
- PKW-Stellplätze
- LKW-Stellplätze
Bei der Planung handelt es sich um die Nachverdichtung (städtebaulicher Lückenschluss) an einem bestehenden industriell genutzten Standort (Zementwerk Lengfurt) am Ortsrand von Lengfurt. Dies entspricht einerseits den wirtschaftlichen Belangen der ansässigen Industrie sowie andererseits den Belangen einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung (Innen- vor Außenentwicklung; Nachverdichtung) an einem hierfür geeigneten Standort.
Der Marktgemeinderat des Marktes Triefenstein hat in der Sitzung vom 16.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Messenthal“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Der Markt Triefenstein hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 10.12.2024 den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Messenthal“ mit Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung beschlossen.
Zurück zur Übersicht