Im Bereich südlich der Kreisstraße HAS 10 (Prappacher Straße) und westlich der Straße Godelstatt ist die Neuerrichtung eines betrieblichen Firmensitzes geplant.
Für die planungsrechtliche Umsetzung sowie zur Realisierung der zukünftig beabsichtigten gewerblichen Nutzung des Gesamtvorhabens muss somit Baurecht über einen Bebauungsplan geschaffen werden.
Gemäß § 12 BauGB als Vorhabenbezogener Bebauungsplan wird parallel der Flächennutzungsplan entsprechend geändert, so dass sich die 13. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost“ gem. § 8 Abs. 3 BauGB aus der 19. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Haßfurt entwickelt. Die hierfür notwendigen Aufstellungsbeschlüsse hat der Stadtrat der Stadt Haßfurt in der Sitzung am 17.03.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
Im Geltungsbereich des vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) die folgenden Nutzungen beabsichtigt:
- Bebauung: Lagerhalle, Schüttguthalle, Bürogebäude, Nebengebäude
- Betriebshof
- Verkehrsfläche Zufahrt Betriebsgelände
- Flächen für Ver- und Entsorgung
- PKW-Stellplätze
- Private und öffentliche Grünflächen
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