Stadt Haßfurt - Bebauungsplan mit integrierter GrünordnungStadt Haßfurt - Bebauungsplan mit integrierter GrünordnungStadt Haßfurt - Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung

1. Änderung des Bebauungsplans "Erweiterung des Gewerbegebiets nördlich der B 26"

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Städtebau

Auftraggeber:

Stadt Haßfurt

Projektbeschreibung

Im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der B 26“ befinden sich auf den Grundstücken Flurnrn. 1919/1, 1925, 1926, 1927 und 1928 eine Lagerhalle mit einer nördlich daran angrenzenden Lagerfläche. Südlich und östlich an den Bereich anschließend befinden sich weitere Gewerbe-, Lager- und Logistikflächen.

Auf den oben genannten Grundstücken wird, zusätzlich zum aktuellen Bestand, eine Erweiterung der Lager- und Logistikfläche geplant. Die Erweiterung soll dabei als Anbau direkt an die bestehende Lagerhalle, im Bereich der nördlich angrenzenden Lagerfläche errichtet werden.

Da bereits die bestehende Lagerhalle im Jahr 2014 abweichend von den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der B 26“ genehmigt worden ist, benötigt es für die nun geplante Erweiterung der Lagerhalle eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes. Darin soll zum einen die bestehende 2014 genehmigte Situation sowie die nun geplante Erweiterung berücksichtigt werden.

Ziel und Zweck der Aufstellung der 1. Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der baurechtlichen Grundlagen für den geplanten Erweiterungsbau einer Lagerhalle in einem bereits gewerblich genutzten Bereich.

Bei der vorliegenden Planung handelt es sich um die Nachverdichtung eines bestehenden Gewerbestandortes mit dem Ziel der Erweiterung einer bestehenden Lagerhalle. Der überplante Bereich stellt demnach ein Innenentwicklungs- und Nachverdichtungspotenzial dar. Das Vorhaben fügt sich städtebaulich in das bestehende Umfeld ein. Dabei wird die städtebauliche Gestalt der umgebenden Siedlungsstruktur (Ortsbild) maßstäblich und gestalterisch beibehalten.

Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss hat der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Haßfurt in der Sitzung am 23.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Haßfurt vom 26.02.2025 wurde die 1. Änderung des Bebauungs-planes "Erweiterung des Gewerbegebietes nördlich der B 26" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

 

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