Nördlich des Zentralen Omnibusbahnhof sowie südlich der Altstadt der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale befindet sich ein bereits infrastrukturell erschlossenes Areal, welches durch Nutzungen wie Dienstleistungen, Wohnen und Fachhandel (Kleidung, E-Zigaretten-Handel) geprägt ist. Der gegenwärtig vorhandene Nutzungsschwerpunkt durch Wohnen in Form von älteren Mehrfamilienhäusern sowie kleineren Gewerbebetrieben an der südlichen und östlichen Grenze des Planungsgebietes erschwert jedoch eine zukunftsorientierte Entwicklung. Dies bezieht sich primär auf ein Zusammenwirken in wirtschaftlichen Bereichen mit der Altstadt von Bad Neustadt a. d. Saale bzw. einer städtebaulich nachhaltigen Nutzung und Verdichtung im stark immissionsbelasteten Bereich.
Um bei der künftigen Entwicklung des Areals eine größtmögliche Flexibilität in der Nutzungsmischung und damit auch eine an den Standort angepasste Entwicklung zu ermöglichen, soll durch die vorliegende Änderung des Bebauungsplanes eine Anpassung der Art der baulichen Nutzung von Mischgebiet (MI) zu einem Urbanen Gebiet (MU) erfolgen. Genau wie das Mischgebiet ermöglicht das Urbane Gebiet eine vielfältige Nutzungsmischung aus Wohnen, Versorgung, Bildung, Gewerbe und Kultur, die jedoch im Urbanen Gebiet nicht gleichwertig ausgeprägt sein muss. Gleichzeitig entspricht die Planung der Maßgabe der Innen- vor Außenentwicklung (Nachverdichtung im Innenbereich).
Bei der hier vorliegenden Planung handelt es sich um die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Zentralen Omnibusbahnhof“. Den entsprechenden Aufstellungsbeschluss hierfür hat der Stadtrat der Stadt Bad Neustadt a. d. Saale in der Sitzung am 21.05.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wurde in der Stadtratssitzung am 16.10.2025 als Satzung beschlossen.
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