Gemeinde Bundorf - Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und FlächennutzungsplanGemeinde Bundorf - Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und FlächennutzungsplanGemeinde Bundorf - Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung und Flächennutzungsplan

Bebauungsplan "Bürgersolarpark Bundorf" und 2. Änderung des Flächennutzungsplans

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Städtebau

Auftraggeber:

MaxSolar GmbH

Projektbeschreibung

Nördlich von Bundorf befinden sich landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen. Hier beabsichtigt ein auf die Planung und Realisierung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen spezialisiertes Unternehmen die Errichtung eines Bürgersolarparks auf einer Fläche von etwa 128 ha. Damit stellt die geplante Freiflächen-Photovoltaikanlage die größte Anlage im Landkreis Haßberge und eine der größten in Bayern dar. Der Vorhabensträger plant für den Solarpark eine Nennleistung von ca. 125 MWp. Aufgrund einer Software- bzw. computergestützen Simulation (u.a. mit den Parametern Wechselrichter, Leitungslängen, Wetterdaten, Topografie, 3D-Modelle rechnet der Vorhabensträger mit einem spezifischen Ertrag von 1.069 kWh/kWp/Jahr, womit rd. 133.625.000 kWh pro Jahr produziert werden können. Geht man von einem durchschnittlichen 3-Personenhaushalt mit einem Verbrauch von 3.000 kWh pro Jahr aus, entspräche dies rein rechnerisch einer Anzahl von rund. 44.500 Privathaushalten, die jährlich mit Strom versorgt werden könnten.

Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan und die 2. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgte durch den Gemeinderat der Gemeinde Bundorf am 28.04.2021.

Im Rahmen des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan „Bürgersolarpark Bundorf“ geschaffen werden, da gemäß § 8 Abs. 2 BauGB Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.

 

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