Stadt Lohr a.Main - Vorhabenbezogener Bebauungs- und GrünordnungsplanStadt Lohr a.Main - Vorhabenbezogener Bebauungs- und GrünordnungsplanStadt Lohr a.Main - Vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan

Nr. 114 "Alte Gärtnerei" mit Vorhaben- und Erschließungsplan

Daten & Fakten

Fachbereiche:

Städtebau

Auftraggeber:

Raiffeisen Immobilien-Dienstleistungs GmbH

Projektbeschreibung

Das ehemalige Gelände der Gärtnerei Hutzel im südlichen Stadtgebiet von Lohr a. Main liegt zwischen der Wombacher Straße und der Westtangente. Seit Schließung des Gärtnereibetriebes wird das Gelände nicht mehr genutzt. Unweit des Plangebietes befindet sich südöstlich gelegen das Industrie- und Gewerbegebiet „Lohr Süd“. Westlich des Plangebietes befindet sich das Bezirkskrankenhaus Lohr. Auch an die nördlich gelegene Altstadt ist das Plangebiet gut angeschlossen. Aus diesen regional arbeitsplatzbedeutsamen Standorten entstand ein hoher Bedarf nach bezahlbarem und gut angebundenem Wohnraum mit unterschiedlichen Wohnungsgrößen. Dieser konnte vor allem im Geschosswohnungsbau flexibel bedient werden.

Innerhalb dieser günstigen Lage beabsichtigte der Vorhabenträger die Entwicklung eines urbanen, nutzungsgemischten Quartiers auf der Fläche der ehemaligen Gärtnerei Hutzel. Diese Innenentwicklung sollte den bestehenden Wohnstandort nachhaltig stärken und bedarfsgerecht ergänzen sowie gleichzeitig zu einer Aufwertung der bestehenden städtebaulichen Situation führen.

Ziel und Zweck der Planung war die Wiedernutzbarmachung eines brachgefallenen, innerörtlichen Areals, zur Schaffung von Wohnraum sowie Flächen für soziale, kulturelle und gewerbliche Nutzungen, entsprechend des dargelegten Vorhabens. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan war das Plangebiet als Mischgebiet ausgewiesen. Für die planungsrechtliche Umsetzung des geplanten Quartiers wurde eine Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren als Vorhabenbezogener Bebauungsplan (§ 12 BauGB) der Innenentwicklung (§ 13a BauGB) durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wurde im Wege der Berichtigung angepasst.

Der Stadtrat hat in der Sitzung vom 21.06.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 01.09.2023 ortsüblich bekannt gemacht. Der Satzungsbeschluss durch den Stadtrat erfolgte am 20.11.2024.

 

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